
siehe auch unsere Anti-Spam-Lösung:
SpamNet von
Cloudmark
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Spam-Beschwerdestelle
beim vzbv eingerichtet
Eine
Spam-Beschwerdestelle hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im
September gestartet. Unter
beschwerdestelle@spam.vzbv.de können Verbraucher dem vzbv per
Mail unerwünscht eingetroffene Spams übermitteln. Der vzbv überprüft
diese Fälle und wird in geeigneten Fällen juristisch gegen
Spam-Versender und deren Auftraggeber vorgehen:
vollständige Meldung
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möglicherweise erfolgreiche Hilfe
bei SPAM-Sendungen aus den USA
Immer wieder haben wir Probleme, dass uns massenweise SPAM-E-Mails ins Haus
"flattern". Bei amerikanischen Quellen hilft dann eine Anzeige bei
einschlägigen Organisationen - zumindest manchmal:
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Wirksamer Spam-Schutz mit
Bayes-Filtern: Selbstlernende Software gegen Spam
(Meldung der
c't vom
10.8.2003)
Experten rechnen damit, dass mehr als die Hälfte aller verschickten
E-Mails im September 2003 pure Spam sein werden. Die Verursacher
entwickeln immer neue Wege, um Spam-Filter zu umgehen. Flexible,
selbstlernende Filter werden deshalb als das heißeste Verfahren zur
Blockade unerwünschter E-Mails gehandelt, schreibt das Computermagazin
c't in der Ausgabe 17/03.
Die Ansprüche an einen Spam-Filter können je nach Mail-Aufkommen
unterschiedlich sein. Eins der wichtigsten Kriterien ist, dass nicht
versehentlich wichtige E-Mails als Spam verworfen werden. "Das Besondere
an so genannten Bayes-Filtern ist die persönliche Ausrichtung, die sie
annehmen", erklärt c't-Redakteur Axel Kossel. "Jeder Bayes-Filter stellt
sich individuell auf den Nutzer ein."
Ein Bayes-Filter erfährt vom Nutzer, welche E-Mails er als Spam
einstuft. Dann analysiert er die Merkmale und berechnet die
Spam-Wahrscheinlichkeit. Statische Filter hingegen, die Mails einfach
auf ein Schlüsselwort oder einen Absender hin verwerfen, können von
Spammern leicht überlistet werden, indem sie ständig neue Absender und
Betreffzeilen erfinden.
In einem aufwendigen Test hat c't verschiedene Spam-Filter getestet.
Dabei hat sich der Bayes-Filter des E-Mail-Programms Mozilla sehr gut
geschlagen. Die Spam-Auslese funktioniert zuverlässig unter Windows, Mac
OS X und Linux. Für andere E-Mail-Clients bieten sich die kostenlosen
und einfach zu handhabenden Programme K9, SA-proxy und SpamBayes an.
Auch der spezielle Dienst SpamNet hat sich im Test bewährt. Allerdings
ist er kostenpflichtig und vergleichsweise langsam.
Die so genannten Freemailer bieten Spam-Filter an, die E-Mails bereits
auf dem Server sortieren. Die Ergebnisse bei GMX, Yahoo, Web.de, Hotmail
oder Arcor fallen im Test jedoch sehr unterschiedlich aus. Einige Filter
blocken gar Nachrichten ab, die keine Spam-Mails sind. Andere hingegen
fischen zu wenig Spam aus der E-Mail-Flut.
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E-Mail, SMS und Fax: EU-Parlament
schiebt unerlaubter Werbung einen Riegel vor
(Meldung der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) vom 31. Mai 2002)
Das Europaparlament hat am 30. Mai 2002 zu der vorgesehenen EU-Richtlinie zum
Datenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr Stellung genommen. "Damit können wir
endlich einen Missstand erster Güte abstellen," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda
Müller. "Auch der elektronische Handel erhält damit Rückenwind."
Das Europaparlament stimmt mit dem Ministerrat überein, dass unverlangte
Werbebotschaften per E-Mail, SMS, FAX oder durch automatisierte Anrufe ohne die vorherige
Zustimmung des Nutzers ("Opt-in-Regel") nicht zulässig sind. Damit wird in der
EU eine klare Regelung für ein Verbot des weit verbreiteten "spamming", also
des massenhaften Versendens von Werbe-Emails getroffen. Das unverlangte Versenden
kommerzieller E-Mails wird nur in genau begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein und nur
dann, wenn sie die Kontaktdaten direkt von ihren Kunden erhalten haben. Auch diese
Verbraucher können das Zusenden von Werbebotschaften allerdings ausschließen.
"Die Entscheidung für die Opt-in-Regel gibt Verbrauchern endlich die Wahlfreiheit
bei Werbebotschaften - wer damit nicht behelligt werden will, hat das Recht auf seiner
Seite," so Edda Müller. Die EU-weite Harmonisierung schiebt der Praxis einen Riegel
vor, dass sich Unternehmen zum Versenden ihrer Werbung die Länder mit den schwächsten
Verbraucherschutzregeln aussuchen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Europäische Verbraucherverband BEUC
begrüßen auch das Votum des Europaparlaments zu sogenannten Cookies
in Computer-Programmen. Dadurch müssen Verbraucher vorab über die Verwendung von Cookies
informiert werden und haben die Möglichkeit, dem Gebrauch zu widersprechen. Cookies sind
Programme, die sich beim Surfen im Internet ungefragt auf die Festplatte des Nutzers
platzieren. Sie können missbraucht werden, um unerlaubt Nutzerprofile von
Internet-Anwendern zu erstellen.
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Europa soll spamfrei
werden
(Meldung von heise online vom
7. Dezember 2001)
Unerbetene Werbung per E-Mail, Faxgerät oder Telefon soll künftig verboten sein.
Darauf einigte sich der EU-Telekommunikationsrat am Donnerstag in Brüssel. "Damit
verstärken wir den Konsumentenschutz", kommentierte der Staatssekretär im
Bundeswirtschaftsministerium, Alfred Tacke, die Übereinkunft.
Bereits bestehende Geschäftsbeziehungen sind von der Regelung ausgenommen. So darf ein
Versandhaus einem Kunden weiter elektronische Werbung schicken, wenn er sich dies nicht
verbittet. Dagegen verbietet die Regelung, Direktwerbung mit verschleiertem oder
verheimlichtem Absender elektronisch zu versenden. Zuvor gab es in der EU keine
einheitliche Regelung für unerbetene Werbesendungen. Ende 2001 soll sich das Europäische
Parlament mit dem Thema erneut befassen - es hatte in erster Lesung der entsprechenden
Regelungen vorgesehen, dass bei E-Mail-Werbung keine Opt-In-Lösung notwendig sei.
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E-Mail-Werbung ist oft
rechtswidrig
(Meldung von Electronic Commerce
Forum e.V. (eco) - Verband
der deutschen Internet-Wirtschaft vom 29. Juli 2001)
Das Versenden von Werbung über E-Mail ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist in
mehreren Gerichtsurteilen als rechtswidrig eingestuft worden. Darauf weist der Verband der
deutschen Internet-Wirtschaft, eco Electronic Commerce Forum e.V., die werbetreibende
Wirtschaft hin. Die unverlangte Zusendung verstößt gegen §1 UWG und §823 BGB.
Verbraucher können Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Als Abhilfe rät der
eco-Verband der Werbewirtschaft zum "Permission Marketing": Hierbei gibt der
Kunde sein Einverständnis, dass er Werbe-Mails erhält, die auf seine ganz speziellen
Wünsche zugeschnitten sind. Dies lässt sich beispielsweise mit E-Mail-Newslettern
erreichen, die für eine bestimmte Zielgruppe tatsächlich wertvolle Informationen
beinhalten und zusätzlich noch personalisiert werden, erklärt Dr. Torsten Schwarz,
Leiter des Arbeitskreises Online-Marketing im eco-Verband.
"Der Verbraucher ist die Bevormundung und Entmündigung durch die Werbung leid.
Immer mehr Menschen wollen selbst bestimmen, wie viel Werbung und welche Werbung von
welchen Unternehmen sie erhalten. Gute und rechtlich zulässige Online-Werbung gibt daher
dem Kunden das Steuer in die Hand", sagt Dr. Torsten Schwarz. Er gibt ein Beispiel:
"Junge Eltern sind fast immer an Expertentipps rund ums Baby interessiert und daher
einem Newsletter gegenüber aufgeschlossen. Wenn die Inhalte fachlich kompetent sind und
durch Personalisierung kontinuierlich dem Alter des Kindes angepasst werden, hat das
werbetreibende Unternehmen über Jahre hinweg dankbare Abnehmer gefunden. Das lässt sich
auf viele Branchen, Lebensbereiche und Zielgruppen übertragen."
Der eco-Verband fordert die Werbewirtschaft eindringlich auf, ihre Online-Aktivitäten
auf das Permission-Konzept umzustellen und das Internet nicht länger mit unerwünschten
E-Massenmails zu überschwemmen. Die verschwindend geringen Kosten für E-Mails im
Vergleich zum Direktmailing per Post - ca. 5 Euro statt 750 Euro pro Tausend Aussendungen
- haben zur elektronischen Überflutung von Millionen von Verbrauchern geführt.
Der Übergang vom Online-Massenmarketing zum Permission Marketing wird nach
Einschätzung von Dr. Torsten Schwarz nicht nur angesichts der Rechtslage immer wichtiger,
sondern spielt auch beim "Mobile Marketing" eine Schlüsselrolle.
Werbebotschaften, die per SMS auf dem Handydisplay erscheinen, wird der Verbraucher nur
akzeptieren, wenn er sie selbst angefordert hat und sie exakt seinem Informationsbedarf
entsprechen, meint Schwarz.
eco Electronic Commerce Forum e.V. ist der Verband der Internet-Wirtschaft in
Deutschland. Ziel ist, die kommerzielle Nutzung des Internets voranzutreiben, um die
Position Deutschlands in der globalen Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort
Deutschland insgesamt zu stärken. eco-Forum versteht sich in diesem Sinne als
Interessenvertretung der deutschen Internet-Wirtschaft gegenüber der Politik, in
Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
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In- und Out-Listen gegen Spam
(Meldung von Washington
Post vom 3. Mai 2001)
Spamming könnte im Internet schon bald ein Eingreifen des US-Kongresses zur Folge
haben,
- von gesetzlich vorgeschriebenen "opt-out"-Links, bei denen Benutzern die
Möglichkeit gegeben wird, die Annahme von Spam zu verweigern,
- bis zu "opt-in"-Links, bei denen die Benutzer ihre ausdrückliche Erlaubnis
erteilen, E-Mails mit kommerziellen Inhalten an sie zu versenden.
Der US-Verband für Direktmarketing
(Direct Marketing Association, DMA) bietet bereits ein Opt-Out-Formular auf seiner
Website an, das alle seine 4.500 Mitglieder einschließt und seit Januar 2000 bereits von
über 60.000 Benutzern in Anspruch genommen wurde. Wahrscheinlich sind jedoch viele
kommerzielle E-Mail-Firmen nicht Mitglied eines Verbands wie DMA. Viele Internet-Anbieter
haben im Interesse der Verbraucher wie auch in eigenem Interesse Anti-Spam-Maßnahmen
ergriffen, um die Kapazitätsauslastung zu verringern. Earthlink schätzt zum Beispiel,
dass ihre Mitglieder jeden Monat 300 Millionen unangeforderte kommerzielle E-Mails
erhalten.
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Gerichtsurteil gegen
E-Mail-Werbung
(Meldung des PC-WELT-Mailing-Dienstes
vom 6. Februar 1998)
Das Landgericht Traunstein hat den Antrag auf ein Revisionsverfahren gegen sein Urteil
über das unaufgeforderte Versenden von E-Mail-Werbung (Spam) abgelehnt. Es hatte am
14.10.97 einem Unternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark verboten,
E-Mail-Werbung zu versenden. Das Argument, Spam sei mit gewöhnlicher Briefkastenleerung
vergleichbar und damit rechtens, wurde zurückgewiesen. Spam, so das Gericht, sei eine
viel größere Belästigung des Empfängers und durch den billigeren und gezielteren
Versand wettbewerbswidrig.
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Milliardenverluste durch
Junk-Mail
(Meldung der PC-WELT vom 29.
April 1998)
Junk-Mail, auch bekannt als Spam, ist weit mehr als nur ein lästiges Übel. Nach einer
Studie des britischen Marktforschungsunternehmen Benchmark Research verursacht die Flut
von Werbe-Mails, die keiner haben will, allein in Großbritannien und Irland Kosten von
etwa 14 Milliarden Mark pro Jahr. Darin enthalten sind nicht nur die reinen
Übertragungskosten, sondern auch der Zeitverlust für Lesen, Löschen oder Beantworten
dieser elektronischen Belästigungen. 75 Prozent der 800 befragten Angestellten gaben an,
dafür pro Tag eine Viertelstunde zu benötigen, bei 16 Prozent geht bis zu einer Stunde
dafür drauf. Viele Anwender berichten auch von beleidigenden, obszönen oder sogar
aggressiven Mails, die auch zu psychologischen Problemen führen können.
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